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VG Augsburg - Entscheidung vom 10.03.2006

Au 6 K 06.62

Normen:
AufenthG § 11 Abs. 1, § 60a Abs. 2, § 81

GERICHTSBESCHEID I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in [...]
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