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SchlHOLG - Entscheidung vom 03.07.2006

16 W 76/06

Normen:
ZPO § 406

Die gemäß § 406 Abs. 5 ZPO statthafte und gemäß § 569 ZPO form- und fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde der Antragsgegner ist unbegründet. Das Landgericht hat das Befangenheitsgesuch vom 11. Mai 2006 zu Recht [...]
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