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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 10.07.2006

14 B 1054/06

Normen:
VwGO § 67 Abs. 1 Satz 1
VwGO § 67 Abs. 1 Satz 5

Fundstellen:
DÖV 2007, 620
NVwZ-RR 2007, 359

Gemäß § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO muss sich vor dem BVerwG und dem OVG jeder Beteiligte, soweit er einen Antrag stellt, durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule im Sinne des [...]
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