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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 03.05.2006

6 A 2566/04

Normen:
LBG NRW § 78e Abs. 1
LBG NRW § 78e Abs. 3
LBG NRW § 78e Abs. 4

Fundstellen:
DÖV 2007, 130
ZBR 2007, 269

Die im Jahre 1953 geborene Klägerin ist Fachlehrerin für Kurzschrift, Maschinenschreiben und Textverarbeitung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Sie war vom 1.2.1991 bis zum 31.1.2003 gemäß § 85a Abs. 1 Nr. 2 LBG NRW [...]
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