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OVG Hamburg - Entscheidung vom 12.01.2006

4 So 122/05

Normen:
VwGO § 152a

Fundstellen:
DÖV 2006, 309
NJW 2006, 1307
NVwZ 2006, 484

Die von der Klägerin erhobene Anhörungsrüge ist als unzulässig zu verwerfen. Dabei kann dahinstehen, ob die Klägerin diesen Rechtsbehelf ohnehin nicht selbst einlegen kann und sich insoweit vor dem [...]
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