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OVG Hamburg - Entscheidung vom 09.08.2006

3 Bf 372/05

Normen:
JAO § 3 Abs. 1 Satz 5

Fundstellen:
NVwZ-RR 2007, 532

Das Berufungsgericht versteht das Rechtsschutzbegehren des Klägers dahin, dass er das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 2. September 2005 mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung angreifen möchte und dazu die [...]
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