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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 27.07.2006

8 U 364/05

Normen:
BGB § 542 Abs. 1 Satz 2 (a.F.)
BGB § 542 Abs. 1 Satz 3 (a.F.)
BGB § 557 Abs. 1 Satz 1 (a.F.)

A. Die Klägerin nimmt die Beklagte nach Beendigung eines Mietverhältnisses über Gewerberäume auf - soweit für das Berufungsverfahren noch von Bedeutung - Zahlung von Mietzins, Nutzungsentschädigung bis zur Räumung und [...]
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