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OLG Rostock - Entscheidung vom 25.09.2006

3 U 49/06

Normen:
GesO § 1 Abs. 2 § 13 Abs. 1 Nr. 2 § 21
KO § 58 § 106
GKG § 50 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2007, 73

I. Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung der Vergütung in Höhe von 10.613,77 für seine Sequestertätigkeit in dem Gesamtvollstreckungseröffnungsverfahren des Amtsgerichts Schwerin, Az. .... , in Anspruch. Am [...]
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