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OLG Rostock - Entscheidung vom 30.03.2006

11 UF 133/04

Normen:
ZPO § 273 Abs. 2 Nr. 2
BGB § 1587 Abs. 2
BGB § 1587 b Abs. 2
FGG § 53 b Abs. 2 Satz 2
FGG § 53 b Abs. 2 Satz 3

Fundstellen:
OLGReport-Rostock 2007, 205

A. Mit angefochtenem Beschluss hat das Familiengericht den zuvor vom Scheidungsverbund abgetrennten Versorgungsausgleich auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Auskünfte der Versorgungsträger geregelt. [...]
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