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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 13.03.2006

Ss 35/06 (I 21)

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
StPO § 341 Abs. 1

Fundstellen:
NiedersRpfl 2006, 252
StraFo 2006, 245

Die Revision ist unzulässig, weil sie nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise begründet worden ist. Das angefochtene Urteil vom 14. Oktober 2005 ist dem Verteidiger am 23. November 2005 zugestellt worden. [...]
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