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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 04.10.2006

1 W 73/06

Normen:
ZPO § 103 Abs. 1 § 104 § 794 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2007, 1350
JurBüro 2007, 35
OLGReport-Oldenburg 2007, 536

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Oldenburg vom 4.8.2006 ist nach §§ 11 Abs.1 RpflG , 104 Abs. 3 , 567 ZPO zulässig. Sie ist in der Sache auch begründet. Das [...]
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