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OLG München - Entscheidung vom 21.09.2006

29 U 2119/06

Normen:
UrhG § 2 § 17 § 23 Abs. 1 § 97 Abs. 1 § 101a
UWG § 2 Abs. 1 Nr.1
BGB § 242 § 812
TDG § 2 § 4 § 8 § 11
TDDSG § 3 § 5 § 6
Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.07.2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation Art. 6
Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Art. 8

Fundstellen:
CR 2007, 40
GRUR 2007, 419
IPRax 2007, 531
K&R 2006, 585
MMR 2006, 739
OLGReport-München 2006, 904
ZUM-RD 2006, 558

I. Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Sitz in Deutschland, die aus drei Schulbuchverlagen besteht, macht gegen die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Schweiz und Zweigniederlassung [...]
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