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OLG München - Entscheidung vom 06.04.2006

29 U 5193/05

Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1
MarkenG § 14 Abs. 2, 5 § 23 Nr. 3 § 24
BGB § 307

Fundstellen:
GRUR-RR 2006, 363
OLGReport-München 2006, 635

I. Die Klägerin, eine GmbH, begehrt gegenüber der beklagen BMW AG die Feststellung, dass der Beklagten gegen die Klägerin ein Unterlassungsanspruch dahingehend, dass die Klägerin die Verwendung einer Bildmarke der [...]
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