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OLG München - Entscheidung vom 25.04.2006

11 W 1220/06

Normen:
ZPO § 485 Abs. 2 Satz 2
BRAGO § 13
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
BRAGO § 37 Nr. 3
RVG § 15
RVG §§ 16 ff.
RVG § 61 Abs. 1 Satz 1
RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 5
RVG-VV Nr. 1003
RVG-VV Nr. 3100
RVG-VV Nr. 3104

Fundstellen:
AnwBl 2006, 498
OLGReport-München 2006, 494
OLGReport-München 2006, 494

I. Die Beklagte wendet sich dagegen, dass das Hauptsacheverfahren nicht als besondere Angelegenheit im Verhältnis zum selbständigen Beweisverfahren und nicht nach dem RVG abgerechnet wurde. Die Klägerin stimmt der [...]
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