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OLG München - Entscheidung vom 21.08.2006

4 St RR 148/06

Normen:
StPO § 261 § 100a § 102

Fundstellen:
wistra 2006, 472

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, deren Vollstreckung es zur Bewährung aussetzte. Gegen das Urteil legten der [...]
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