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OLG Köln - Entscheidung vom 04.07.2006

6 W 81/06

Normen:
ZPO § 174 Abs. 2, 3 § 922 Abs. 2 § 936

Fundstellen:
wrp 2007, 345

Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin ist nicht begründet. 1.) Der Senat neigt allerdings der Auffassung der Gläubigerin zu, dass die inkriminierten Aussagen aus dem Internetauftritt der Schuldnerin 'die T-Gruppe [...]
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