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OLG Köln - Entscheidung vom 14.02.2006

4 UF 172/05

Normen:
BGB § 1361 §§ 1601 ff. § 1629 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2006, 1756
NJW-RR 2006, 1664
OLGReport-Köln 2006, 392

Die Berufung ist weitgehend begründet. Der Beklagte schuldet den ausgeurteilten Kindes- und Trennungsunterhalt, §§ 1361 , 1601 ff, 1629 Absatz 3 BGB . Die Klägerin ist trotz der inzwischen eingetretenen Rechtskraft der [...]
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