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OLG Köln - Entscheidung vom 11.12.2006

5 W 136/06

Normen:
InsO § 182
VVG § 157
ZPO § 6

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 604

Sachlich zuständig für die Klage ist das Landgericht Bonn, weil der Streitwert die Summe von 5.000,00 Euro übersteigt (§§ 23 Nr. 1, 71 GVG ). Der Streitwert der Klage richtet sich bei der gebotenen interessensgerechten [...]
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