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OLG Köln - Entscheidung vom 10.11.2006

16 Wx 213/06

Normen:
PStG § 47 § 20

Fundstellen:
OLGReport-Köln 2007, 444

I. Die Beteiligte zu 2. ist das Kind der Beteiligten zu 1. In der Geburtsurkunde wurde die Beteiligte zu 1. mit dem Vornamen O und dem Familiennamen M N eingetragen. Als Familienname des Kindes wurde M N beurkundet. [...]
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