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OLG Köln - Entscheidung vom 31.05.2006

16 W 26/06

Normen:
RPflG § 8 § 20 Nr. 17
ZPO § 766

Fundstellen:
InVo 2006, 440
JurBüro 2006, 610
OLGReport-Köln 2006, 740

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache vorläufig Erfolg. Die angefochtene Entscheidung ist von dem funktionell unzuständigen Rechtspfleger erlassen worden. Bereits mit Senatsbeschluss vom 19.10.2005 [...]
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