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OLG Köln - Entscheidung vom 05.05.2006

19 U 202/05

Normen:
HGB § 89b
KFZ-Gruppenfreistellungsverordnung der EG (GVO 1400/2002 vom 31.07.2002)

Fundstellen:
DB 2006, 1786
OLGReport-Köln 2006, 651

I. Der Kläger macht als früherer Vertragshändler gegen die Beklagte im Wege der Prozessstandschaft einen an die Sparkasse H-I abgetretenen Ausgleichsanspruch geltend. Er begehrt im Rahmen einer Teilklage die Zahlung [...]
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