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OLG Koblenz - Entscheidung vom 29.05.2006

11 WF 510/06

Normen:
UVG § 7
ZPO § 727

Fundstellen:
FamRZ 2006, 1689
InVo 2007, 24
JurBüro 2006, 608
OLGReport-Koblenz 2006, 893

Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende sofortige Beschwerde des Antragstellers ist auch begründet. Die Frist von zwei Wochen für die Einlegung der sofortigen Beschwerde ist gewahrt. Zwar hat der Antragsteller [...]
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