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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 02.02.2006

12 U 243/05

Normen:
AUZ § 1 Abs. 2
BGB § 307 Abs. 1 Satz 2 § 310 Abs. 3 Nr. 3

Fundstellen:
MDR 2006, 1170
NJW-RR 2006, 605
OLGReport-Karlsruhe 2006, 218
VersR 2006, 637
zfs 2006, 281

Der Kläger macht als Versicherter Ansprüche aus einer Arbeitsunfähigkeits- Zusatzversicherung (nachfolgend AUZ) geltend. Zur Absicherung eines Privatkredits hat die D Bank im Jahr 2001 als Versicherungsnehmerin auf die [...]
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