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OLG Hamm - Entscheidung vom 24.04.2006

8 UF 218/05

Normen:
ZPO §§ 233 ff.
ZPO § 517

Die Berufung ist unzulässig, weil die Berufungsfrist gem. § 517 ZPO nicht eingehalten ist und auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. §§ 233 ff. ZPO nicht in Betracht kommt. Da das angefochtene Urteil dem [...]
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