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OLG Hamm - Entscheidung vom 23.10.2006

4 WF 187/06

Normen:
FGG § 19 Abs. 1
ZPO § 567

Fundstellen:
FamRZ 2007, 1996

Die ausdrücklich als Untätigkeitsbeschwerden bezeichneten, gegen die Terminsverfügung vom 1. 9. 2006 gerichteten Rechtsmittel sind unzulässig, denn sie richten sich weder gegen eine gerichtliche Entscheidung im Sinne [...]
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