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OLG Hamm - Entscheidung vom 01.09.2006

2 Ss OWi 578/06

Normen:
OWiG § 111

Fundstellen:
VRS 111, 282

I. Das Amtsgericht Lüdenscheid hat gegen den Betroffenen durch Urteil vom 13. Juni 2006 wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß § 111 OWiG (Nichtangabe der persönlichen Daten) eine Geldbuße in Höhe von 50,00 [...]
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