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OLG Hamm - Entscheidung vom 06.06.2006

2 Ws 146/06

Normen:
StPO § 140 Abs. 2
StPO § 141 Abs. 4

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für den Verurteilten im Beschwerdeverfahren war abzulehnen. Zwar kommt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers entsprechend § 140 Abs. 2 StPO auch im Vollstreckungsverfahren [...]
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