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OLG Hamm - Entscheidung vom 10.07.2006

31 W 196/05

Normen:
VerbrKrG § 9 Abs. 4
BGB § 358

Die zulässige sofortige Beschwerde ist im wesentlichen begründet. Die vom Antragsteller beabsichtigte Rechtsverfolgung hat hinsichtlich der mit Schriftsatz vom 2.5.2006 (Bl. 128/129 d.A.) angekündigten, neu gefassten [...]
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