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OLG Hamburg - Entscheidung vom 27.09.2006

III 104/06

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
StGB § 47 Abs. 1

Fundstellen:
StV 2007, 305

I. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verurteilte den Angeklagten am 30.03.2006 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BtMG zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Auf die vom [...]
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