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OLG Hamburg - Entscheidung vom 07.08.2006

8 W 130/06

Normen:
RVG-VV Nr. 7000

Fundstellen:
MDR 2007, 244
OLGReport-Hamburg 2006, 730

Die sofortige Beschwerde der Klägerin ist als solche statthaft und auch im übrigen zulässig (§§ 104 Abs. 3 , 567 ff ZPO ). Sie erweist sich auch als begründet. Auf den Anspruch der Klägerin hinsichtlich der Erstattung [...]
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