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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 29.09.2006

20 W 293/04

Normen:
BGB § 2070
BGB § 2270

Die Beteiligten A und C sind die Töchter der Erblasserin, der Beteiligte E ist ihr Enkelsohn. Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann Y errichtete die Erblasserin im Jahre 1984 ein gemeinschaftliches notarielles [...]
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