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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.07.2006

20 W 369/05

Normen:
BGB § 2209 § 2217 § 2033 § 2042
GBO § 22 § 29 § 52

Das verfahrensgegenständliche Grundstück gehörte ursprünglich dem Großvater des Beteiligten zu 1). Zu UR-Nr. .../1971 des Notars Dr. A in O1 vom ...1971 schloss dieser mit seiner Ehefrau einen notariellen Erbvertrag. [...]
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