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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 07.03.2006

8 U 217/05

Normen:
ZPO § 233
ZPO § 238

I. Die Berufung der Beklagten ist unzulässig, weil sie nicht rechtzeitig begründet worden ist (§§ 520 Abs. 2 , 522 Abs. 1 ZPO ). Die Vorsitzende hatte die Berufungsbegründungsfrist durch Verfügung vom 04.11.2005 bis [...]
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