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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 14.06.2006

17 U 246/05

Normen:
AO § 227
TabStG § 21
TabStG § 22
TIR-Übereinkommen Art. 11
AO § 227
TabStG § 21
TabStG § 22
TIR-Übereinkommen Art. 11
BGB § 764 Abs. 1
AO § 227
TabStG § 21

Die Berufung des Beklagten gegen das am 13. Oktober 2005 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem [...]
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