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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 06.10.2006

24 U 51/06

Normen:
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 280

Fundstellen:
WM 2006, 2170
WM 2006, 2170

1. Die Klägerin erwarb im Jahre 1999 unter Vermittlung der Zeugin Z1 - einer Immobilienmaklerin - ein Anwesen in O1; der Kaufpreis wurde mit 1.700.000,00 DM. Dem Kontakt der Klägerin mit der Zeugin Z1 war ein Gespräch [...]
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