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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 08.06.2006

I-2 U 28/05

Normen:
BGB § 612 Abs. 2 § 242
ArbNErfG § 1 § 37 Abs. 1

I. Der Kläger nimmt als (Mit-)Erfinder die Beklagte auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung hinsichtlich der Benutzung der Erfindung nach dem deutschen Patent 100 43 562 (Anlage CBH 5), dessen Inhaberin die Beklagte [...]
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