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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 22.09.2006

I-17 U 136/05

Normen:
HGB § 25 Abs. 1
BGB § 816 Abs. 2 § 818 Abs. 2

I. Die Klägerin nimmt die Beklagte aufgrund der Einziehung ihr gehörender Forderungen auf Zahlung i. H. v. 397.624,80 EUR nebst Zinsen sowie weiterer kapitalisierter Zinsen i. H. v. (noch) 191.017,72 EUR in Anspruch. [...]
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