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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.09.2006

I-2 U 62/05

Normen:
PatG § 14
PatG § 139 Abs. 1
PatG § 139 Abs. 2

I. Die Klägerin ist eingetragene Inhaberin des deutschen Patents 195 30 XXX(Anlage 1; nachfolgend: Klagepatent). Auf sie sind am 13. Dezember 2001 im Wege der Gesamtrechtsnachfolge die Vermögenswerte der P-GmbH & Co. [...]
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