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OLG Dresden - Entscheidung vom 11.07.2006

21 WF 332/06

Normen:
RVG-VV Nr. 3104

Fundstellen:
JurBüro 2006, 640

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Das Amtsgericht hat zu Unrecht die Festsetzung einer Terminsgebühr für das Hauptsacheverfahren abgelehnt. Nach der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr auch für [...]
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