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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 09.11.2006

5 U 7/06

Normen:
BNotO § 19 Abs. 1 § 24
BGB § 839 Abs. 3

I. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die Beklagte zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, der aus der unzureichenden Überwachung der Eintragung der am 21. Januar 1999 bestellten Grundschuld - UR-Nr.57/1999 [...]
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