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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 05.07.2006

3 W 39/06

Normen:
VerbrKrG § 12
VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 1
VerbrKrG § 9 Abs. 1
VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 2
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 5 Ziffer b
VerbrKrG § 6 Abs. 1
VerbrKrG § 6 Abs. 2
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1
HWiG § 3
HWiG § 1 Abs. 2
BGB § 490 Abs. 3
BGB § 314 Abs. 1
BGB § 314 Abs. 3
BGB § 498 Abs. 1 Satz 1
BGB § 273 Abs. 1
BGB § 494 Abs. 2 Satz 4
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
BKR 2007, 158
OLGReport-Brandenburg 2006, 689
ZGS 2006, 307
ZIP 2006, 1719

I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Verfügung gegenüber der Antragsgegnerin das Verbot, eine ihr zur Sicherheit abgetretene Lebensversicherung zu kündigen und zu verwerten. Der Kläger, ein damals [...]
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