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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 29.08.2006

9 AR 5/06

Normen:
ZPO § 281

Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist gemäß §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 , Abs. 2 , 37 ZPO für die Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit berufen. Die Zuständigkeit des Amtsgerichts Pankow/Weißensee folgt aus § 281 ZPO [...]
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