Das eingelegte Rechtsmittel ist als außerordentliche sofortige weitere Beschwerde zulässig. Der Beteiligte zu 2. macht Vergütungsansprüche für Betreuerleistungen nach §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 [...]
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