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OLG Bamberg - Entscheidung vom 27.09.2006

3 Ss OWi 1050/06

Normen:
GG Art. 103 Abs. 2
StVO § 23 Abs. 1a § 49 Abs. 1 Nr. 22

Fundstellen:
CR 2007, 166
DAR 2007, 95
NJW 2006, 3732
NZV 2007, 49

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit der unerlaubten Nutzung eines Mobiltelefons (§§ 23 Abs. 1a StVO , 49 Abs. 1 Nr. 22 ) zu einer Geldbuße von 40,00 EUR [...]
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