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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 24.11.2006

9 Ta 238/06

Normen:
ZPO § 78 Satz 1 § 120 Abs. 4 § 127 Abs. 2 Satz 3

I. Der Kläger hat beim Arbeitsgericht Mainz einen Zahlungsrechtsstreit geführt, in dessen Verlauf er, vertreten durch seinen Prozessbevollmächtigten, die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn [...]
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