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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 07.07.2006

9 Ta 102/06

Normen:
ZPO § 115 Abs. 2 § 120 Abs. 4 Satz 1

I. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat dem Kläger im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt X, ohne Anordnung einer Ratenzahlung, bewilligt. Auf Anfrage des [...]
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