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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.12.2006

10 Ta 239/06

Normen:
GKG § 42 Abs. 4 Satz 1
RVG § 33 Abs. 4

Fundstellen:
AuR 2007, 147

Die nach § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG statthafte sofortige Beschwerde ist sowohl form- als auch fristgerecht eingelegt worden. Das hiernach zulässige Rechtsmittel hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Entgegen der Ansicht [...]
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