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LAG Niedersachsen - Entscheidung vom 12.07.2006

10 Ta 351/06

Normen:
ZPO § 121 Abs. 4
RVG § 46

Fundstellen:
MDR 2007, 182
NZA-RR 2006, 597

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Streitbefangen ist in der Beschwerdeinstanz ausschließlich das Begehren der Klägerin, ihr für die Wahrnehmung des Termins vom 04.08.2005 einen Korrespondenzanwalt beizuordnen, [...]
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