Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. I. Der angefochtene Spruch der Einigungsstelle ist wirksam. Die Einigungsstelle war zuständig (§§ 76 Abs. 5 Satz 1; 111 Satz 3 Ziff. 3; 112 Abs. 4 BetrVG ). Der Spruch der [...]
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