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LAG München - Entscheidung vom 28.07.2006

11 Sa 718/05

Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 Satz 1
BGB § 611 Abs. 1
GewO § 106
ZPO § 138 Abs. 1

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit zweier ordentlicher Kündigungen, und über Annahmeverzugslohn in Höhe von 20.612,72 EUR und über Überstundenvergütung in Höhe von 1362,50 EUR. Der Auseinandersetzung [...]
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